Die ausführliche Erstanamnese berechne ich mit 140 €,
Folgetermine 75 €.
Psychokinesiologietermine 95 €.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wurden, in Rechnung stellen muss.
Erstattung
Bei vielen privaten Krankenversicherungen, den Beamtenkassen und Beihilfen sind die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung grundsätzlich erstattungsfähig. Da die Vertragsbedingungen der Versicherungen jedoch sehr unterschiedlich sind, lassen sich keine allgemeingültigen Angaben machen. Erkundigen Sie sich daher bitte vorab, ob und welche Heilpraktikerleistungen ihre Versicherung erstattet. Für die Berechnung der Behandlungskosten bemühe ich mich, mich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1984 zu orientieren. Aufgrund der fast 30-Jahre alten Vergütungsleistungen, sowie der Nichtberücksichtigung modernerer Methoden, kann dies im Einzelfall schwierig sein, so dass auch die privaten Kassen nicht immer die gesamten Behandlungskosten übernehmen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen generell nicht.